Sprechzeiten

Sie erreichen mich persönlich am Telefon immer Montag bis Donnerstag von 10 -12 Uhr und von 13 -15 Uhr.
Um möglichst ungestört meine Behandlungen und Anamnese-Gespräche durchführen zu können, ist außerhalb dieser Zeiten ein Anrufbeantworter eingeschaltet. Bitte scheuen Sie sich nicht, eine Nachricht auf das Band zu sprechen, ich rufe Sie gegebenenfalls so bald wie möglich zurück.
Termine in meiner Praxis vergebe ich nach persönlicher Vereinbarung.

Honorar

Kosten für eine Erstanamnese (ausführliches Anamnesegespräch in der Praxis mit der Dauer von 1,5 bis 2 Std.) mit nachfolgender homöopathischer Repertorisation, Mittelwahl und Ausarbeitung eines Behandlungskonzepts (gegebenenfalls mit Einnahmeplan): € 230,-

Sollte der Zeitaufwand – in Ausnahmefällen – deutlich mehr werden, muß ich in Absprache mit dem Patienten das Honorar anpassen.

Die Kosten für weitere Folgebehandlungen und -termine richten sich im Allgemeinen nach dem Zeitaufwand, wobei ich ein Honorar von € 80,- für eine Stunde ansetze.

Kostenerstattung:

Private Krankenversicherungen, Beihilfen oder private Zusatzversicherungen erstatten üblicherweise die Beträge, wie sie im „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“ (GebüH) vorgeschlagen sind. Das GebüH ist ein unverbindliches Verzeichnis als Orientierungshilfe für die Erstattung von Heilpraktiker-Leistungen aus dem Jahre 1985 (lediglich die Währung DM wurde in € umgerechnet) und entsprechend veraltet. Zudem ist der hohe Zeitaufwand, wie er für eine sorgfältige naturheilkundliche und homöopathische Behandlung üblich ist, nicht berücksichtigt.
Dies kann bedeuten, daß auch privatversicherte Patienten nicht den vollen Umfang der Behandlungskosten erstattet bekommen, und somit einen Teil meines Honorars als Eigenleistung zu erbringen hätten.
Eine gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Leistungen des Heilpraktikers normalerweise nicht – aber erkundigen Sie sich vorher persönlich bei Ihrer Krankenkasse, es gibt Ausnahmen.